Notar Johannes Breuer
Notar Johannes Breuer
Der Notar ist ein unparteiischer Berater der Beteiligten bei Geschäften mit besonderer vermögensrechtlicher oder persönlicher Tragweite.
Die Beurkundung von Verträgen und anderen Willenserklärungen sowie die Beglaubigung schaffen ein hohes Maß an Rechts- und Beweissicherheit.
Mit der juristischen Fachkompetenz des Notars haben die Beteiligten eine sichere Hilfe und umfassende Beratung in den Gebieten der vorsorgenden Rechtspflege.
Der Notar erörtert mit den Beteiligten die sachgerechte Erfassung der zu regelnden Gegenstände und Aufbereitung von Dokumenten und Informationen.
Die Belehrung der Beteiligten, insbesondere der Verbraucher über die rechtliche Tragweite des Rechtsgeschäftes stellt sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden und schützt Verbraucher vor übereilten Entscheidungen.