Amtsgericht Lüdinghausen
Amtsgericht Lüdinghausen

Das Amtsgericht befasst sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Ein Amtsgericht ist nicht nur für die Rechtsprechung in einem Zivil-, Familien- oder Strafprozess zuständig. Mit dem Amtsgericht hat man beispielsweise auch zu tun, wenn man ein Haus erwerben oder veräußern, einen Erbschein oder eine Betreuung beantragen möchte, eine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen muss oder aus der Kirche austreten will.
Entscheidungsbefugt sind je nach Sache der Einzelrichter, der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Eine weitere Berufsgruppe bilden die Wachtmeister. Zu ihren Aufgaben gehören der Sicherheits- und Ordnungsdienst, Posteingang und -ausgang, Aktenverkehr in der Behörde sowie die Tätigkeit als Hausmeister. Justizwachtmeister stellen eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar.